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Amnesty legt Todesstrafenbericht 2025 vor – Mehr als 2.700 Hinrichtungen

Im vergangenen Jahr wurden so viele Todesurteile vollstreckt wie seit 1981 nicht mehr. Trotzdem geben Menschenrechtler die Hoffnung auf eine Abschaffung dieser Strafe nicht auf.

Text: Joachim Heinz/KNA | Bild: weltkirche.de

„Lügt ihr? Oh mein Gott“. Der 63-jährige Rocky Myers konnte es kaum fassen, als er die Nachricht erhielt, dass er nicht hingerichtet werden würde. 30 Jahre saß Myers im Todestrakt eines Gefängnisses im US-Bundesstaat Alabama. Der geistig behinderte Schwarze war 1994 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Trotz seiner Behinderung, trotz Verfahrensfehlern und trotz der Tatsache, dass es keine Beweise gab, die ihn direkt mit dem Verbrechen in Verbindung brachten.

Jahrelang hatte sich Amnesty International für Myers eingesetzt. Die Umwandlung seines Todesurteils in eine lebenslange Haftstrafe durch Gouverneurin Kay Ivey im vergangenen Jahr werten die Menschenrechtler als Beleg dafür, dass eine globale Abschaffung der Todesstrafe „mit Ausdauer und entschlossenem Einsatz“ möglich ist. Ein Blick auf den am Montag von Amnesty vorgelegten Todesstrafenbericht für 2025 zeigt allerdings auch: Es ist noch eine Menge zu tun.

2.707 Hinrichtungen haben die Menschenrechtler erfasst, so viele wie seit 1981 nicht mehr. 17 Staaten nennen sie, in denen Todesurteile 2025 vollstreckt wurden. Die Dunkelziffer ist hoch, denn genaue Zahlen aus China, Vietnam, Nordkorea oder dem Irak liegen beispielsweise nicht vor. Trotzdem führt China die Liste an, weil Amnesty davon ausgeht, dass der Staat dort Jahr für Jahr Tausende Menschen hinrichten lässt.

Auf Rang zwei folgt der Iran mit mindestens 2.159 Fällen. Die unter Druck stehenden Machthaber hätten die Todesstrafe systematisch eingesetzt, „um Menschen zum Schweigen zu bringen, benachteiligte Gruppen zu unterdrücken und Angst zu verbreiten“, beklagt die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Julia Duchrow.

In Saudi-Arabien wurden den Angaben zufolge mindestens 356 Exekutionen vollzogen. Den vierten Platz belegen die USA mit 47 Hinrichtungen – beinahe wäre auch Rocky Myers dazugekommen. Die Behörden in Alabama hatten bereits das Verfahren zur Festsetzung des Hinrichtungstermins eingeleitet, als die Entscheidung von Gouverneurin Ivey bekannt wurde.

Mehr als die Hälfte aller Länder hat Todesstrafe abgeschafft

Eine weitere Zahl: Ende 2025 wurden mindestens 25.508 Personen gezählt, gegen die ein Todesurteil verhängt worden war. Und das nicht nur in den 17 Staaten, die im vergangenen Jahr Hinrichtungen durchführten. Die Todesstrafe, die Amnesty als unmenschlich bezeichnet, droht also zumindest theoretisch Häftlingen etwa in afrikanischen Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, Nigeria und den Komoren oder im kleinen Karibikstaat Trinidad und Tobago.

Die Menschenrechtler sehen aber auch Lichtblicke. „Als Amnesty International 1977 die Arbeit gegen die Todesstrafe aufnahm, hatten nur 16 Staaten die Todesstrafe abgeschafft“, so Generalsekretärin Duchrow. „Heute sind es 113 – mehr als die Hälfte aller Länder der Welt.“ Rund um den Globus setze sich die Erkenntnis durch, „dass die Todesstrafe grausam, diskriminierend und wirkungslos ist – und deshalb keinen Platz mehr in unserer Zeit haben darf“.

Wie lange es dauert, bis diese Ansicht sich endgültig durchsetzt, zeigt ein Blick auf Deutschland. In der Bundesrepublik war die Todesstrafe nach den Verbrechen der Nationalsozialisten verpönt. Artikel 102 des Grundgesetzes hält fest: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Trotzdem gab es 1952 noch einmal einen Versuch, sie wieder einzuführen. In der DDR dagegen wurden bis 1981 exakt 164 Todesurteile vollstreckt. Ende 1987 schaffte die DDR die Todesstrafe ab.

Doch ganz aus der Welt war das Thema auch im wiedervereinigten Deutschland nicht. 2018 fand eine Volksabstimmung über eine Reform der Landesverfassung in Hessen statt. Ein Punkt betraf den Artikel 21. Bei „besonders schweren Verbrechen“ könne die Todesstrafe verhängt werden, hieß es da immer noch. Durch das Grundgesetz allerdings hatte diese Regelung nach dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ keine konkrete Wirkung.

Derzeit blicken Beobachter gespannt auf die Lage in Israel. Dort hatte Ende März das Parlament eine Neuregelung zur Todesstrafe verabschiedet. Die könnte künftig vor allem Palästinenser treffen, fürchten Kritiker. Sollten derlei Befürchtungen eintreten, dürfte die Entwicklung im nächsten Amnesty-Bericht zur Sprache kommen.


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