Pin auf Indonesien Bild: zerophoto/stock.adobe.com (Symbolbild 2024)

Hilfswerke legen Menschenrechts-Beschwerde gegen Zementkonzern ein

Es geht um wichtige Lebensgrundlagen: Ein Projekt des deutschen Zementriesen Heidelberg Materials in Indonesien gefährde die dortige Bevölkerung, warnen mehrere Menschenrechtsorganisationen und das katholische Hilfswerk Misereor. Das Unternehmen wisse darum – nun gibt es eine Beschwerde.

Mehrere Hilfsorganisationen haben offiziell eine Beschwerde gegen ein deutsches Baustoffunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht. Hintergrund sind Vorwürfe der Menschenrechtsmissachtung bei einem Projekt in Indonesien, wie das kirchliche Hilfswerk Misereor als einer der Beschwerdeführer am Dienstag mitteilte.

Konkret wird dem Zementkonzern Heidelberg Materials vorgeworfen, mit einem geplanten Projekt im Kendeng-Gebirge auf der Insel Java gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rahmen des Lieferkettengesetzes zu verstoßen. Die dort vorgesehene Kalksteinmine sowie ein geplantes Zementwerk würden unter anderem die Wasserverfügbarkeit und die Bodenqualität beeinträchtigen.

Damit hätten sie schwerwiegende Auswirkungen auf Lebensgrundlage, Ernährung und Gesundheit von Indigenen und Landwirten in der Region. „Falls das Projekt umgesetzt wird, drohen uns eine ökologische Katastrophe, Verarmung und die Verletzung unserer Menschenrechte“, zitiert Misereor den Beschwerdeführer Bambang Sutikyo. „Wir verlieren unsere Lebensgrundlagen, wie unsere Böden und die Landwirtschaft, durch die wir unsere Familien ernähren, unseren täglichen Bedarf an Lebensmitteln decken und die Schulen unserer Kinder bezahlen können“

Projektstopp gefordert

Nach Angaben der Beschwerdeführer, zu denen neben Misereor den Angaben zufolge auch die Menschenrechtsorganisationen Fian, Watch Indonesia und Inclusive Development International sowie zehn Betroffene zählen, hat Heidelberg Materials schon seit Jahren Kenntnis von wissenschaftlichen Studien, die die Auswirkungen des Projekts vor Ort untersuchten und auf Risiken hinwiesen. Dennoch wolle der Konzern an dem Projekt festhalten.

Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichte das Unternehmen, die Risiken umfassend zu untersuchen und negative Auswirkungen zu verhindern“, mahnt Fian-Referentin Insa Heinke. „Dies ist nur durch einen Projektstopp möglich.“ Das Bafa müsse diese Maßnahme nun anordnen und notfalls auch Bußgelder zur Durchsetzung verhängen. Eine Reaktion des Unternehmens liegt bislang nicht vor.

Gleichzeitig warnen die Organisationen vor einer möglichen Abschwächung des Lieferkettengesetzes durch eine Gesetzesänderung. Gemäß der Novelle der Bundesregierung, die aktuell dem Bundestag vorliegt, könnten Sanktionen entfallen, wenn Unternehmen Risiken ihrer Projekte nicht untersuchen, keinen Beschwerdemechanismus einrichten und keinen Menschenrechtsbeauftragten benennen. „Die Novelle würde die Präventivwirkung des Lieferkettengesetzes aushöhlen und das Schutzniveau auch für die Menschen in Kendeng massiv absenken“, warnt Misereor.

Text: KNA/dr | Bild: zerophoto/stock.adobe.com (Symbolbild)

Mehr aus der Weltkirche


Weitere Weltkirche-Meldungen: