Das EU-Parlament hat beschlossen, längere Abschiebehaft für Menschen ohne Bleiberecht zu ermöglichen und künftig auch in Drittländer abzuschieben. Caritas Europa und die EU-Bischöfe kritisieren das scharf.
Text: Nicola Trenz/KNA | Bild: Michael Althaus/KNA
Trotz Kritik hat das EU-Parlament endgültig grünes Licht für ein schärferes und schnelleres Vorgehen bei Abschiebungen gegeben. Mit einer Parlamentsmehrheit von konservativen und rechten Fraktionen stimmten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg der sogenannten Rückführungsverordnung zu. Migranten ohne Bleiberecht können danach unter bestimmten Umständen bis zu 30 Monate in Abschiebehaft genommen werden. Auch Kindern kann Abschiebehaft drohen, wenngleich der Gesetzgeber betont, Abschiebehaft sei hier das letzte Mittel.
Mit der neuen Regelung werden auch spezielle Rückkehrzentren außerhalb der Union möglich. In die Zentren sollen abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können – etwa, weil ihr Herkunftsland nicht eindeutig festzustellen ist oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Menschen könnten also in Staaten landen, zu denen sie keine Verbindung haben. Caritas Europa nannte das ein Auslagern von Verantwortung.
Die EU regelt zudem klarer, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie Strafen entgehen wollen. Außerdem verschärft die neue EU-Richtlinie die Regeln für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Nach Angaben der EU-Kommission hat im vergangenen Jahr nur etwa jeder vierte Ausreisepflichtige die EU verlassen. Dem Gesetz muss formell nun noch der Rat zustimmen. Ein Teil der Verordnung wird unmittelbar danach gelten. Andere Aspekte sollen erst nach einem Jahr angewendet werden, da die Staaten Vorbereitungszeit brauchen.
Bischöfe: Verordnung wirft Fragen auf
Kritik kommt von den katholischen Bischöfen in der EU. „Migration ist nicht nur eine Frage von Verfahren, Statistiken oder Grenzmanagement“, so der Präsident der EU-Bischofskommission COMECE, Mariano Crociata. „Es geht um Menschen: Frauen, Männer und Kinder, von denen jeder eine unantastbare Würde besitzt, die im Mittelpunkt jeder politischen Entscheidung stehen muss.“ Auch Solidarität unter den Völkern sei kein optionales Ideal, sondern eine grundlegende Verantwortung. Auf diesen Werten sei die EU begründet.
COMECE erkenne zwar die Verantwortung der Behörden für die Steuerung von Migration, Grenzen und die Bekämpfung von Menschenhandel an, aber Aspekte der neuen Verordnung drohten den Schutz der Grundrechte und der Würde verletzlicher Personen zu schwächen. „Insbesondere die Ausweitung der Inhaftierung, die Einschränkungen bei wirksamen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln sowie die zunehmende Auslagerung von Zuständigkeiten in Drittländer werfen schwerwiegende ethische und humanitäre Fragen auf“, so Crociata.
Auch Caritas Europa kritisierte die Entscheidung. Sie forderte, freiwillige Rückkehr müsse im Vordergrund stehen. Menschen, die aus humanitären Gründen oder wegen familiärer Bindungen nicht zurückgeführt werden können, sollten eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. „Diese Verordnung birgt die Gefahr, Migranten weiter zu stigmatisieren und zu kriminalisieren und damit die Polarisierung zu schüren – und das in einer Zeit, in der unsere Gesellschaften dringend mehr Zusammenhalt brauchen“, sagte die Generalsekretärin von Caritas Europa, Maria Nyman.
Caritas kritisierte auch, dass Behörden nun mehr Rechte haben, um Wohnungen von Migranten und gegebenenfalls auch Unterkünfte zu durchsuchen, um Rückführungen durchzusetzen. Dies könne Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung davon abhalten, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und Helfer gefährden. Caritas Europa befürchtet Durchsetzungspraktiken ähnlich wie die US-amerikanischen ICE-Einsätze.







