Junger Mann trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Kirchen.Asyl" am 12. Mai 2018 in Münster. Bild: Harald Oppitz/KNA

Wie Kirchengemeinden und Berater auf die EU-Asylreform blicken

Die ab Freitag geltende Reform des europäischen Asylsystems bringt viele Änderungen mit sich – auch für Kirchengemeinden und Flüchtlingsberater. Wo kürzere und wo längere Fristen Probleme mit sich bringen können.

Text: Julius Rübe/KNA | Bild: Harald Oppitz/KNA

Seit dem 12. Juni gelten in Deutschland die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz Geas. Für Kirchengemeinden und kirchliche Organisationen in der Flüchtlingsberatung bringt das spürbare Veränderungen: mehr Komplexität, engere Fristen, wachsende Unsicherheit. „Der Fokus auf europäisches Recht potenziert sich enorm durch Geas“, sagt zum Beispiel Jakob Reichert, der die Flüchtlingsarbeit im Erzbistum Berlin koordiniert und bei der Caritas Ansprechpartner für ehrenamtliche Initiativen in den Gemeinden ist.

Die europäische Asylreform führt zu engeren Fristen: Für das neue Screening neu ankommender Menschen – ein vorgelagertes Verfahren, das noch vor dem eigentlichen Asylverfahren stattfindet und auch in eine direkte Rücküberführung münden kann – sieht die Reform sieben Tage vor, für Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen wenige Wochen. „Die Taktungen der Fristen sind um ein Vielfaches enger gestrickt als vorher. Da ist viel häufiger und schneller eine Intervention nötig“, sagt Reichert.

Die Reform trifft die Beratungslandschaft geschwächt. Die Mittel für Migrationsarbeit sind gesunken, Personal bleibt knapp. „Aufgrund des sinkenden finanziellen Rahmens der letzten Jahre ist nicht davon auszugehen, dass wir weniger Arbeitsbelastung haben – sondern dass sie durch diese Komplexität noch mal extrem ansteigt“, sagt Reichert.

Zentrale Forderung der Caritas: Unabhängige Beratung muss finanziert bleiben. „Jeder, der einen Asylantrag stellt, soll eine Person zur Seite haben, die für seine Rechte eintritt.“ Was in der Reform fehlt: eine Absicherung psychosozialer Versorgung, gerade in den geplanten neuen Asylzentren.

Die Bundesregierung hat für die Bundesländer die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Sekundärmigrationszentren einzurichten. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, für die eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist oder die bereits woanders einen Schutzstatus haben. Auch ein verpflichtender Aufenthalt ist möglich.

Kirchenasyl steht nicht zur Disposition

Reichert hält das Konzept für grundlegend problematisch: „Die EU tut so, als würden diese Menschen sich noch woanders befinden, um – aus meiner Sicht – nicht rechtskonforme Argumentationen zu finden, weswegen sie diese Menschen besser früh als spät wieder abschieben können. Von daher finde ich das sehr bedenklich.“ Bislang haben nur Sachsen und Sachsen-Anhalt konkrete Pläne für eines der neuen Zentren.

Hinzu kommt eine praktische Frage für das Kirchenasyl: „Inwiefern haben NGOs oder Wohlfahrtsverbände überhaupt noch direkten Kontakt zu Klienten – haben die Antragstellenden überhaupt Kenntnis darüber, dass sie die Option des Kirchenasyls hätten?“, fragt Reichert.

Was sich durch die Asylreform noch ändert, sind die Überstellungsfristen: Bisher muss Deutschland Menschen innerhalb von sechs Monaten in den für sie zuständigen EU-Staat überstellen – sonst wird Deutschland automatisch zuständig. Bei Fluchtgefahr kann diese Frist künftig auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden.

Für Kirchengemeinden, die einen Menschen aufnehmen, um eine Überstellung zu verhindern, bedeutet das im Extremfall drei Jahre Begleitung. „Da kann man sich schon vorstellen, was das für ein enormer Zeitrahmen wäre“, sagt Reichert. Das Instrument Kirchenasyl stehe dennoch nicht zur Disposition: „Wir bekommen Signale, dass an der Vereinbarung, die die Kirchen mit dem Staat getroffen haben, von den Innenministerien nicht gerüttelt wird.“

Reichert erwartet für die ersten Wochen nach dem 12. Juni vor allem steigende Fallzahlen von sogenannten Dublin-Fällen mit einer Zuständigkeit in einem anderen EU-Land sowie viele Orientierungsfragen. „Dieser Erstberatung kommt noch mal eine größere Bedeutung zu, weil die Verkürzung von Fristen viel immensere Auswirkungen haben wird als früher.“ Ehrenamtliche in den Gemeinden müssten sich mit der EU-Asylreform auseinandersetzen und Kontakt mit professionellen Beratern aufnehmen und eng im Austausch bleiben.

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