Über 130.000 Menschen gelten in Mexiko als verschwunden, weltweit dürfte die Zahl siebenstellig sein. Ein Gastbeitrag von Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des UN-Ausschusses gegen Verschwindenlassen, über eine Menschenrechtsverletzung, die viel zu wenige Staaten ernst nehmen.
Ein Gastbeitrag von Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des UN-Ausschusses gegen Verschwindenlassen
Am 26. September 2014 verschwanden 43 Studenten des Lehramtsseminars von Ayotzinapa nach einem Angriff durch lokale Polizeikräfte. Bis heute sind die Verantwortlichen für dieses Menschenrechtsverbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Nur von drei der Studenten wurden bisher sterbliche Überreste identifiziert. Die Angehörigen wissen nichts über das Schicksal und den Verbleib ihrer Söhne, Brüder, Enkel. Sie sind wütend, weil staatliche Stellen die Aufklärung verschleppen und vor allem das Militär sie bei der Suche immer wieder behindert. Die Verflechtung von organisiertem Verbrechen und staatlichen Sicherheitskräften in Mexiko ist dafür ein wesentlicher Grund.
Auf seiner Reise durch Mexiko traf sich Papst Franziskus im Februar 2016 mit Angehörigen der verschwundenen Studenten. Dieser Austausch war nicht nur für die betroffenen Familien ein wichtiges Zeichen, dass ihr Leid gesehen wird. Es war auch Anerkennung für die vielen anderen, die nach gewaltsam Verschwundenen suchen. Die 43 Studenten sind nur die – auch international wahrgenommene – Spitze des Eisbergs. Über 130.000 Menschen gelten heute in Mexiko als verschwunden. Weltweit sind die Verschwundenen ungezählt, die Zahl dürfte jedoch siebenstellig sein. Noch viel mehr sind es, die als Angehörige, Freunde, Organisationen oder Kirchenvertreter nach ihnen suchen, sich für sie einsetzen und dabei riskieren, selbst bedroht, verfolgt, verschwunden oder gar getötet zu werden. Die Suche nach gewaltsam verschwundenen Menschen ist gefährlich – nicht nur in Mexiko.
Was bedeutet „Verschwindenlassen“?
Verschwindenlassen bedeutet die „Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Bedienstete des Staates, durch eine Person oder durch Personengruppen, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zu bestätigen, oder von einer Verschleierung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.“ (Artikel 2 der Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen)
Mexiko ist einer von 78 Staaten, die die Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert haben. Das ist nicht einmal die Hälfte der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, obwohl diese Menschenrechtsverletzung in viel mehr Staaten begangen wird. Die Konvention wurde vor 20 Jahren von der UN-Generalversammlung beschlossen, 2010 trat sie in Kraft. 2011 nahm der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen seine Arbeit auf, in dem ich seit 2018 Mitglied bin. Wir sind zehn unabhängige Expert*innen, die die Einhaltung der Konvention überwachen. Dafür gehen wir in den Dialog mit den Vertragsstaaten, prüfen Individualbeschwerden und wenden uns in akuten Fällen von verschwundenen Personen an die jeweilige Regierung. Außerdem werben wir bei jeder Gelegenheit dafür, dass mehr Staaten der Konvention beitreten und die Verpflichtungen dann im eigenen Land bestmöglich umsetzen.
Gewaltsam verschwinden oft Menschen, die sich für Menschenrechte oder Umweltschutz engagieren oder die ihre Regierungen kritisieren. Besonders gestiegen ist in den vergangenen Jahren das Risiko für Migrant*innen und geflüchtete Menschen, auf dem Weg in ihr Zielland oder im Zielland selbst Opfer von Verschwindenlassen zu werden. Die rigide Migrationspolitik vieler Staaten, Einreiseverweigerungen und Pushbacks sowie zunehmend gefährlichere Migrationsrouten weltweit tragen dazu bei. Machen sich Angehörige auf die Suche, stoßen sie auf erhebliche Schwierigkeiten, denn Aufklärung und Strafverfolgung über Grenzen hinweg sind besonders kompliziert. Das Schicksal von vermissten Migranten zu klären, steht in Europa weit unten auf der Skala des politischen Willens. Daran erinnerte auch Papst Leo XIV., als er Anfang Juli dieses Jahres auf der italienischen Insel Lampedusa wie schon sein Vorgänger vor der wachsenden Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal von Migrant*innen warnte.
Am 30. August ist der Internationale Tag für die Opfer des Verschwindenlassens. In meiner Arbeit ist jeder Tag der 30. August.
Text: Barbara Lochbihler | Bild: dr/weltkirche.de
Hinweis: Der Gastbeitrag spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.






