Der transatlantische Sklavenhandel liegt Jahrhunderte zurück, doch die Folgen wirken bis heute nach. Aus Sicht eines UN-Ausschusses muss das dringend auf internationaler Agenda diskutiert werden. Das die Forderungen.
Staaten, die einst am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt waren, sollen nach Ansicht eines UN-Ausschusses mehr zur Aufarbeitung beitragen und Reparationszahlungen in Erwägung ziehen. „Die Folgen des Menschenhandels mit versklavten Afrikanern und der rassistisch motivierten Sklaverei bestehen bis heute durch systemische Rassendiskriminierung und strukturelle Ungleichheiten fort“, begründete der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung eine am Montag veröffentlichte allgemeine Empfehlung.
Die Beseitigung von Rassendiskriminierung werde nicht wirksam, umfassend oder dauerhaft sein, ohne die Schäden und anhaltenden Folgen der rassistisch motivierten Sklaverei umfassend zu untersuchen und wiedergutzumachen, betonte der Ausschuss.
Nach Ansicht des Ausschusses besteht beispielsweise der „Antischwarze-Rassismus“ weiter. Dessen Erbe präge bis heute Gesetze, Politik und Institutionen, heißt es. Gleichzeitig erlebten Menschen rassistische Gewalt, Stereotypisierung und strukturelle Barrieren, „die weiterhin den Bildungserfolg, die wirtschaftliche Mobilität, die Gesundheitsversorgung und die Umweltsicherheit beeinträchtigen und so zu anhaltenden Ungleichheiten zwischen den Generationen führen“.
In der neuen allgemeinen Empfehlung mit der Nummer 40 befinden sich auch konkrete Orientierungshilfen. So empfiehlt der Ausschuss beispielsweise umfassende und weitreichende Wiedergutmachungsmaßnahmen. Diese sollten eine Kombination aus finanziellen und nicht-finanziellen Maßnahmen – einschließlich struktureller Schritte – sein und Restitution, Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung sowie Garantien der Nichtwiederholung umfassen.
Auch private Akteure in der Pflicht
Eine weitere Forderung: Staaten sollen Gesetze und politische Maßnahmen, die Rassismus, rassistische Hierarchien oder Diskriminierung aufrechterhalten, prüfen und überarbeiten.
Neben Staaten sieht der Ausschuss auch private Akteure in der Verantwortung, darunter religiöse Organisationen, Universitäten, Unternehmen, Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute, die an der Sklaverei beteiligt waren oder davon profitierten. Auch sie müssten wirksam zu einer wiedergutmachenden Gerechtigkeit beitragen – auch durch die Anerkennung ihrer historischen Rolle und die Öffnung einschlägiger Archive. Museen, Universitäten, Religionsgemeinschaften und Forschungsinstitutionen werden aufgerufen, die Rückgabe kultureller Objekte und menschlicher Überreste, die im Zusammenhang mit der Sklaverei stehen, zu ermöglichen.
Der transatlantische Sklavenhandel fand überwiegend zwischen dem frühen 16. und dem späten 19. Jahrhundert statt. Schätzungen des SlaveVoyages-Projekts zufolge wurden mehr als 12,5 Millionen Menschen gewaltsam aus Afrika nach Nord- und Südamerika sowie in die Karibik verschleppt.
Text: KNA, Bearbeitung: dr/weltkirche.de | Bild: Hannelore Edl/Missio Aachen (Archiv)






