Fassade des EU-Parlaments. Bild: Nicola Trenz/KNA

EU-Parlament billigt final strengeres Asylrecht – mit rechter Mehrheit

Asylverfahren auslagern und beschleunigen – die EU verschärft das Asylrecht weiter. Das Parlament stimmte heute endgültig für zwei Änderungen. Kommt jetzt ein EU-Ruanda-Modell?

Das EU-Parlament hat endgültig grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Die Nationalstaaten können Geflüchtete bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen. Außerdem billigten die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Geflüchtete aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Es ist an ihnen nachzuweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein sollte.

Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. Die EU-Kommission werde die Lage in den Ländern überwachen und reagieren, falls sich die Lage dort ändert, hieß es. Europaweit ist diese Benennung sicherer Herkunftsländer ein Novum. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.

Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien ausprobierte und vielfach kritisierte „Ruanda-Modell“. Sie bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

Die Befürworter der Neuregelung betonen, in Europa gebe es aktuell einen Flickenteppich, da mehrere Länder bereits an Drittstaatenregelungen arbeiteten. Dies führe zu Inkonsistenzen in der Rechtsauslegung und bei der Verfahrenssicherung. Kritiker bemängeln dagegen insbesondere die erweiterten Möglichkeiten des Freiheitsentzugs. In einem gemeinsamen Statement hatten sich die christliche Kirchen in Europa besorgt über die Reformvorschläge gezeigt. Nach Ansicht der Kirchen werde der erzwungenen Rückführung Vorrang vor der freiwilligen Rückkehr eingeräumt und ein strafender und sicherheitsorientierter Ansatz verfolgt. Das könne, heißt es in dem Papier, zur systematischen Inhaftierung von Migranten – einschließlich Kindern und Familien – führen und ihre Rechte stark einschränken.

Die nun angenommenen Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden.

Bei den Abstimmungen im Parlament gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen, ähnlich wie bei der jüngsten Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie, mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. So stimmten die deutschen Abgeordneten von CDU/CSU gemeinsam mit der AfD und dem BSW für das Vorhaben. Grüne, SPD, Linke und ÖDP stimmten dagegen; FDP und PdF enthielten sich.

Der Entscheidung des EU-Parlaments muss nun noch der Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache.

Text: KNA | Bild: Nicola Trenz/KNA

10.02.2026: Abstimmungsverhalten dt. Parteien /dr

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