Logo der Deutschen Welle am 17. März 2023 in Bonn. Bild: Harald Oppitz/KNA

Belarus schreibt Journalisten der Deutschen Welle zur Fahndung aus

Belarus und Russland fahnden nach vier Journalisten der Deutschen Welle. Der Sender verurteilt das Vorgehen scharf. DW Belarus gilt in dem autoritär regierten Land bereits seit 2024 als „extremistische Organisation“.

Die belarussischen Behörden haben vier Journalisten der Deutschen Welle (DW) im Land zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Angaben des deutschen Auslandssenders handelt es sich um die DW-Belarus-Mitarbeiter Olga Kapustina, Alexandra Boguslawskaja, Ulyana Babayed und Katsiaryna Kryzhanouskaya. Laut DW-Mitteilung wird auch in Russland nach allen vier Journalisten gefahndet.

Das Innenministerium des von Putins Verbündetem Alexander Lukaschenko autoritär geführten Landes hatte DW Belarus bereits im April 2024 als „extremistische Organisation“ eingestuft, was zu einem umfassenden Verbot von DW-Inhalten im Land führte. Die belarussischen Behörden werfen dem DW-Programm vor, die nationale Souveränität und die öffentliche Sicherheit zu gefährden sowie staatliche Amtsträger zu diskreditieren.

„Wir verurteilen den Fahndungsbefehl gegen unsere Kolleginnen aufs Schärfste. Er ist ein inakzeptabler Versuch, unabhängigen Journalismus zu kriminalisieren und Journalistinnen und Journalisten einzuschüchtern, nur weil sie ihrer Arbeit nachgehen“, sagt DW-Intendantin Barbara Massing. Die DW stehe fest an der Seite ihrer Mitarbeiter und lasse sich nicht einschüchtern. Man werde „die Menschen in Belarus weiterhin mit unabhängigen und verlässlichen Informationen versorgen“, so Massing weiter.

Die Einstufung als „extremistische Organisation“ habe schwerwiegende Folgen für die redaktionelle Arbeit der DW, hieß es. Jede Zusammenarbeit mit der DW in Belarus könne als Straftat gewertet werden. Personen, die Informationen an die Redaktion weitergeben, drohten langjährige Haftstrafen, so der Sender.

Nach den der DW bislang vorliegenden Informationen steht die aktuelle Fahndung auch im Zusammenhang mit Strafverfahren nach Artikel 361 des belarussischen Strafgesetzbuches, der die mutmaßliche Beteiligung an Organisationen betrifft, die als „extremistisch“ eingestuft werden.

Text: KNA | Bild: Harald Oppitz/KNA

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