Dr. Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, und Flüchtlingsbischof, 2024. Bild: Julia Steinbrecht/KNA

Flüchtlingsbischof sieht offene Fragen bei neuem EU-Asylrecht

Mehr Ordnung im Asylsystem – zu welchem Preis? Der katholische Flüchtlingsbischof Heße sieht viele offene Fragen bei der konkreten Umsetzung kurz vor dem Inkrafttreten am Freitag.

Zum Inkrafttreten der EU-Asylreform hat der katholische Flüchtlingsbischof Stefan Heße Bedenken zur konkreten Umsetzung geäußert. „Als Kirche werden wir auch weiter die Stimme für die Rechte schutzsuchender Menschen erheben“, so der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn. Grundsätzlich seien gemeinsame europäische Antworten in der Flüchtlingspolitik der richtige Weg, sagte Heße der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ziel müsse ein solidarisches europäisches Asylsystem sein, das sich an den Menschenrechten messe.

Zu den genauen Auswirkungen der Reform stellten sich kritische Fragen, so Heße: „Wie wird sich die Situation in den teilweise geschlossenen Lagern an den EU-Außengrenzen entwickeln? Was sind die Folgen für Familien mit kleinen Kindern, die dort ebenfalls untergebracht werden sollen? Und: Wird es in den neuen Verfahren tatsächlich möglich sein, besonders vulnerable Personen als solche zu erkennen und ihnen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen?“

Auch der Zugang zu qualifizierter und unabhängiger Rechtsberatung sowie die Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen blieben wichtige Anliegen, sagte Heße, der auch Erzbischof von Hamburg ist.

Das Reformpaket für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) war im Mai 2024 beschlossen worden und sieht unter anderem Prüfungen vor der Einreise in die EU an den Außengrenzen, einen Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Asylsuchenden sowie einheitlichere Verfahren in allem Mitgliedstaaten vor. An diesem Freitag tritt es in Kraft.

Text: KNA | Bild: Julia Steinbrecht/KNA

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