Mehr Schutz für die Zivilbevölkerung, sichere Hilfskorridore und klare Regeln für neue Technologien: 160 Staaten haben Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Einhaltung des Rechts im Krieg erarbeitet. In jüngerer Zeit werden die Regeln der Genfer Konventionen in vielen Konflikten verletzt.
Rund 160 Staaten aus aller Welt haben an neuen Leitlinien u.a. für den besseren Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten mitgewirkt. Wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) am Dienstag in Genf mitteilte, sollen die neuen Leitlinien dazu beitragen, die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts zu verbessern. Die Leitlinien, die nun in Grundsätzen bekannt wurden, dienen dabei zunächst als Grundlage für weitere Beratungen bei einem globalen Dialog in Genf und einer hochrangigen Konferenz im Dezember in Jordanien.
Die Empfehlungen betreffen den Angaben zufolge unter anderem den Schutz lebenswichtiger Infrastruktur und die Sicherung der Versorgung mit Wasser, Strom und medizinischen Leistungen. So werden etwa Schutzzonen rund um wichtige Einrichtungen, eine bessere Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Stellen sowie sichere Seekorridore für Hilfslieferungen vorgeschlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit neuen Technologien und Informationen. Staaten sollen unter anderem die Überprüfung von Angaben über mögliche militärische Ziele verbessern und Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im militärischen Einsatz festlegen. Zudem soll auch sexuelle Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindern eingedämmt werden.
Die Leitlinien befassen sich darüber hinaus mit der Sprache und Darstellung von Konflikten. Staaten sollen Feindbildern und Erzählungen entgegenwirken, die bestimmten Menschen oder Bevölkerungsgruppen den Anspruch auf Schutz absprechen. Dazu gehören Empfehlungen für den Sprachgebrauch von Streitkräften sowie für die politische Bildung.
Die Vorschläge wurden nach Angaben des IKRK von 127 Staaten aus fünf Kontinenten in verschiedenen Themenbereichen erarbeitet. Sie sollen angesichts von weltweit mehr als 130 bewaffneten Konflikten dazu beitragen, das politische Bekenntnis zum humanitären Völkerrecht in praktische Schritte zu übersetzen. IKRK-Präsidentin Mirjana Spoljaric forderte die Staaten auf, die Regeln des humanitären Völkerrechts auch bei militärischen Entscheidungen konsequent zu berücksichtigen.
Auch der Vatikan hatte zuletzt immer wieder für die Einhaltung und Stärkung des Humanitären Völkerrechts appelliert. Bei einer Ansprache vor dem Diplomatischen Corps erklärte Papst Leo XIV. im Januar, der Heilige Stuhl bekräftige nachdrücklich seine Verurteilung jeder Form von Einbeziehung der Zivilbevölkerung in militärische Operationen und erinnere daran, dass der Schutz des Grundsatzes der Unverletzlichkeit der Menschenwürde und der Heiligkeit des Lebens stets mehr zählt als jedes bloß nationale Interesse.
Das humanitäre Völkerrecht, so der Papst weiter, garantiere nicht bloß ein Mindestmaß an Menschlichkeit inmitten der Plagen des Krieges, sondern sei auch eine Verpflichtung, die die Staaten eingegangen seien. Die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts dürfe daher nicht von militärischen und strategischen Umständen und Interessen abhängig sein.
Neben anderen Punkten sehen die Genfer Konventionen auch den Schutz von zivilen Bildungseinrichtungen und Gotteshäusern vor.
Text: dr/weltkirche.de auf Basis von KNA und IKRK | Bild: dr/weltkirche.de







