Kolonialismus wird in der Öffentlichkeit vor allem mit Spanien, Frankreich, England oder Portugal assoziiert. Dabei war Deutschland flächenmäßig zeitweise die drittgrößte Kolonialmacht. Am Mittwoch steht ein besonders dunkles Kapitel dieser Kolonialzeit auf der Tagesordnung des Bundestages.
Zwischen 1870 und 1914 verleibten sich die europäischen Mächte immer mehr Gebiete in Übersee ein. Betrug, Gewalt und Ausbeutung kennzeichneten oftmals die Landnahme und spätere Herrschaft. In dieser Phase des Imperialismus kam auch das gerade erst gegründete Deutsche Reich zu Kolonien, die es im Verlauf des Ersten Weltkriegs faktisch und mit dem Vertrag von Versailles 1919 auch rechtlich wieder verlor.
Am bekanntesten sind in Deutschland frühere Kolonien auf Gebieten, die heute zu Namibia, Tansania, Burundi, Ruanda und Mosambik gehören. Sie wurden von den Kolonialherren zwischen 1884 und 1919 zeitweise als „Deutsch-Südwestafrika“ oder „Deutsch-Ostafrika“ bezeichnet.
Das heutige Namibia war auch Zentrum eines besonders grausamen Verbrechens deutscher Kolonialtruppen. In den Jahren 1904 bis 1908 kam es in der Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ zu Aufständen der Herero und Nama gegen die Kolonialmacht. Die deutschen Kolonialtruppen starteten daraufhin einen Vernichtungskrieg gegen die beiden Bevölkerungsgruppen. Sie jagten Herero und Nama, steckten sie in Konzentrationslager oder trieben sie in der Omaheke-Wüste zusammen, wo sie verdursteten. Schätzungen zufolge wurden dabei bis zu 100.000 Menschen getötet – der erste Genozid des 20. Jahrhunderts.
Streitpunkt Reparationen
Auf Grundlage von Anträgen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wird sich am Mittwoch (14.10., ca. 20:15 Uhr) der Deutsche Bundestag in einer 30-minütigen Aussprache mit diesem Teil der deutschen Kolonialgeschichte auseinandersetzen. Hintergrund der Anträge ist die Frage nach Anerkennung der Völkermorde an OvaHerero und Nama sowie mögliche Reparationszahlungen durch die Bundesrepublik.
Deutschland spricht offiziell davon, es seien Gräueltaten begangen worden, die als Völkermord bezeichnet werden müssten, wehrt sich aber dagegen, Reparationen zu leisten. Die Begründung: Die UN-Völkermordkonvention sei zum Zeitpunkt der Taten noch nicht in Kraft gewesen. Dabei stützt sie sich die Bundesregierung u.a. auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags.
Neben „Deutsch-Südwestafrika“ und „Deutsch-Ostafrika“ unterhielt das Deutsche Reich auch die Kolonien Kamerun, Togo, „Deutsch-Neuguinea“ – das u.a. Teile von Nauru, Palau, Mikronesien, den Salomonen und Papua-Neuguinea umfasste -, die „Deutschen Samoa-Inseln“, sowie „Kiautschou“ in Nordchina.
Text: dr/weltkirche.de mit Material und Informationen von KNA, dem Dt. Bundestag und der Bundeszentrale für Politische Bildung | Bild: dr/weltkirche.de






