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Letzter Bundesstaat Australiens vor Sterbehilfe-Freigabe

Als letzter Bundesstaat Australiens wird bald das Nordterritorium über die aktive Sterbehilfe abstimmen. Die Zustimmung zur Legalisierung scheint sicher – zum Leidwesen der Kirche.

Die aktive Sterbehilfe könnte bald in ganz Australien legal sein. Als letzter Bundesstaat soll im August im Nordterritorium über einen entsprechenden Gesetzentwurf abgestimmt werden. Die dort regierende Mitte-Rechts-Partei CLP kündigte am Donnerstag bereits an, dem Gesetz zustimmen zu wollen. „Mein Team und ich garantieren, dass wir es im August zum Gesetz machen“, so die CLP-Vorsitzende und Regierungschefin des Bundesstaats, Lia Finocchiaro, auf Facebook. Die Abstimmung ist als Gewissensentscheidung der Abgeordneten vorgesehen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur unheilbar kranke Menschen mit einer prognostizierten Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten Zugang zur Suizidbeihilfe erhalten. Ärzte dürfen das Thema nicht von sich aus ansprechen; die Initiative muss vom Patienten ausgehen.

Das Nordterritorium war bereits 1996 weltweit die erste regionale Jurisdiktion, die aktive Sterbehilfe gesetzlich zuließ. Das australische Bundesparlament hob das Gesetz jedoch schon ein Jahr später wieder auf und entzog dem Nordterritorium sowie dem Hauptstadtbezirk die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Erst 2022 erhielten beide Territorien diese Zuständigkeit zurück.

Die katholische Kirche lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab. Sie unterscheidet zwischen dem Verzicht auf unverhältnismäßige lebensverlängernde Maßnahmen und der gezielten Herbeiführung des Todes. Stattdessen fordert sie den Ausbau der Palliativmedizin und Hospizversorgung sowie eine umfassende Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen.

So hatte der Bischof von Darwin, Charles Gauci, bereits während der Beratungen über eine mögliche Legalisierung der aktiven Sterbehilfe vor einer „Büchse der Pandora“ gewarnt. Anstelle eines „schnellen Auswegs“ brauche es bessere psychische und palliative Betreuung, erklärte er. Zudem sprach er sich für einen umfassenden Schutz der Gewissensfreiheit des medizinischen Personals und der katholischen Gesundheitseinrichtungen aus, die keine Sterbehilfe durchführen.

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